Unterlagen für die standesamtliche Trauung

Grundsätzlich benötigte Unterlagen und zusätzliche Papiere

Unterlagen für die HochzeitWelche Unterlagen für die standesamtliche Trauung benötigt werden richtet sich nach der Situation des Paares.

Kommt einer der Partner aus dem Ausland oder war bereits Verheiratet, sind natürlich zusätzliche Papiere nötig.

Unterlagen, die grundsätzlich benötigt werden:

•Personalausweis/Reisepass
•Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
•Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (nicht älter als 6 Monate)

Weitere Unterlagen:

Abstammungsurkunde
Diese Urkunde brauchen Sie, wenn Ihre Eltern vor dem 01.01.1958 (Westdeutschland) und vor dem 03.10.1990 (Ostdeutschland) geheiratet haben. Weiter benötigt man die Abstammungsurkunde, wenn die Eltern nicht verheiratet wurden oder man Adoptiert ist. Die Urkunde bekommt man im Standesamt seines Geburtsorts.

Scheidungsurkunde / Sterbeurkunde
War einer der Partner bereits verheiratet, benötigt man die Scheidungsurkunde oder die Sterbeurkunde des vorherigen Partners.

Abstammungsurkunde und Vaterschaftsanerkennung
Dies ist nur für Paare, die bereits gemeinsame Kinder haben.

Abstammungsurkunde und Sorgerechtsbescheid
Diese Unterlagen werden nur benötigt, wenn einer der Partner ein Kind mit in die Ehe bringt.

Diplom- bzw. Promotionsurkunde
Auch der akademische Grad kann auf der Heiratsurkunde eingetragen werden, wenn die nötigen Unterlagen vorliegen.

Für ausländische Partner:

Ehefähigkeitszeugnis
Das Ehefähigkeitszeugnis erhält man beim letzten Wohnsitz im Ausland. Informationen hierzu bekommt man auch bei dem zuständigen Konsulat hier in Deutschland. Kann dieses Zeugnis aus irgendwelchen Gründen nicht ausgestellt werden, muss ein so genannter „Antrag auf Befreiung von der Beibringung des ausländischen Ehefähigkeitszeugnisses“ gestellt werden. Der Antrag wird vom Standesamt an das jeweilige Oberlandesgericht weitergeleitet und bearbeitet.
Hat man kein Ehefähigkeitszeugnis und auch keine Befreiungsurkunde des Oberlandesgerichts, kann die Ehe nicht geschlossen werden.

Unterlagen für die standesamtliche Trauung – gut vorbereitet zum Ja-Wort

Die standesamtliche Hochzeit bildet in Deutschland den rechtsverbindlichen Beginn einer Ehe. Damit die Eheschließung ohne Verzögerungen stattfinden kann, müssen die zukünftigen Eheleute eine Reihe von Dokumenten vorlegen. Welche Papiere genau erforderlich sind, hängt von der persönlichen Lebenssituation ab – etwa davon, ob bereits Ehen bestanden, gemeinsame Kinder vorhanden sind oder ein Partner aus dem Ausland stammt. Eine sorgfältige Vorbereitung spart Zeit, verhindert Rückfragen und stellt sicher, dass der gewünschte Termin reibungslos festgelegt werden kann.

Grundsätzlich benötigte Unterlagen

Einige Dokumente verlangt das Standesamt unabhängig von besonderen Umständen. Diese dienen zur Feststellung der Identität, der Staatsangehörigkeit und des Familienstandes. In der Regel sollten sie bei der Anmeldung der Eheschließung vollständig vorliegen.

Personalausweis oder Reisepass

Beide Partner müssen ihre Identität mit einem gültigen Ausweisdokument nachweisen. Kopien oder abgelaufene Ausweise werden nicht akzeptiert – in solchen Fällen ist vorab ein neuer Ausweis zu beantragen.

Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde

Diese Bescheinigung bestätigt den aktuellen Hauptwohnsitz. Sie wird üblicherweise beim Einwohnermeldeamt ausgestellt und darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht zu alt sein. Viele Standesämter verlangen ein Ausstellungsdatum innerhalb der letzten zwei bis vier Wochen.

Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch bzw. Geburtenregister

Die beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch – heute meist der Auszug aus dem Geburtenregister – darf nicht älter als sechs Monate sein. Sie enthält wesentliche Angaben zu Geburt, Abstammung und Familienstand und wird beim Standesamt des Geburtsortes beantragt.

Weitere Unterlagen je nach persönlicher Situation

Neben den allgemeinen Papieren können zusätzliche Nachweise erforderlich sein, wenn bestimmte Lebensumstände vorliegen. Diese Unterlagen sollten möglichst frühzeitig beschafft werden, da manche Auszüge, Urkunden oder Bescheide eine längere Bearbeitungszeit haben.

Abstammungsurkunde

Eine Abstammungsurkunde wird benötigt, wenn die Eltern vor bestimmten Stichtagen geheiratet haben (vor dem 01.01.1958 in Westdeutschland bzw. vor dem 03.10.1990 in Ostdeutschland). Auch bei unverheirateten Eltern oder im Falle einer Adoption ist diese Urkunde notwendig. Sie wird beim Standesamt des Geburtsorts ausgestellt.

Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde

Wer bereits verheiratet war, muss die rechtskräftige Auflösung der früheren Ehe nachweisen. Dies erfolgt durch Vorlage der Scheidungsurkunde beziehungsweise des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk. Ist der frühere Ehepartner verstorben, ist die Sterbeurkunde vorzulegen. Die Dokumente müssen im Original oder als beglaubigte Kopie eingereicht werden.

Unterlagen zu gemeinsamen Kindern

Paare, die bereits gemeinsame minderjährige Kinder haben, benötigen meist folgende Unterlagen:

  • Abstammungsurkunde des Kindes
  • Vaterschaftsanerkennung, sofern die Vaterschaft vor der Eheschließung festgestellt wurde

Diese Angaben sind notwendig, damit das Standesamt korrekte Einträge für das Familienregister vornehmen kann.

Sorgerechtsbescheid bei Kindern aus früheren Beziehungen

Bringt einer der Partner ein Kind aus einer anderen Partnerschaft mit in die Ehe, muss das Sorgerecht eindeutig dokumentiert sein. Wird das alleinige oder gemeinsame Sorgerecht durch einen Beschluss geregelt, ist dieser vorzulegen. Zusätzlich wird die Abstammungsurkunde des Kindes benötigt.

Diplom- oder Promotionsurkunde

Akademische Grade können in die Heiratsurkunde eingetragen werden. Wer dies wünscht, sollte die entsprechende Urkunde im Original mitbringen. Eine Eintragung ist freiwillig, kann aber später bei Bedarf hilfreich sein – etwa für berufliche oder offizielle Vorgänge.

Besondere Unterlagen für ausländische Partner

Wenn einer der Verlobten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, erweitert sich die Liste der benötigten Unterlagen. Hier ist besondere Sorgfalt gefragt, da internationale Dokumente oft offiziell beglaubigt, übersetzt oder legalisiert werden müssen.

Ehefähigkeitszeugnis

Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt, dass nach dem Recht des Herkunftslandes keine Ehehindernisse bestehen. Es wird bei der zuständigen Behörde des letzten ausländischen Wohnsitzes beantragt. Unterstützung erhält man häufig auch beim jeweiligen Konsulat in Deutschland.

Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses

Einige Länder stellen kein Ehefähigkeitszeugnis aus. In diesem Fall muss beim deutschen Standesamt ein Antrag auf Befreiung gestellt werden. Das Standesamt leitet diesen Antrag anschließend an das zuständige Oberlandesgericht weiter, das über die Befreiung entscheidet.

Ohne Ehefähigkeitszeugnis oder die rechtskräftige Befreiungsurkunde darf die Ehe nicht geschlossen werden. Dies sollte unbedingt frühzeitig geklärt werden, da die Bearbeitung eines Befreiungsantrags mehrere Wochen bis Monate dauern kann.

Weitere internationale Dokumente

Unter Umständen können zusätzliche Nachweise notwendig sein, beispielsweise:

  • Nachweis der Staatsangehörigkeit (z. B. Pass, Staatsbürgerschaftsnachweis)
  • Beglaubigte Übersetzungen durch einen vereidigten Übersetzer
  • Legalisation oder Apostille zur Anerkennung ausländischer Urkunden

Tipps zur rechtzeitigen Vorbereitung

Damit der gewünschte Hochzeitstermin nicht in Gefahr gerät, empfiehlt es sich, möglichst früh mit der Zusammenstellung der Unterlagen zu beginnen. Besonders internationale Dokumente und beglaubigte Übersetzungen können viel Zeit in Anspruch nehmen. Planen Sie ausreichend Puffer ein und fragen Sie beim Standesamt rechtzeitig nach, ob für Ihren Fall besondere Nachweise erforderlich sind.

Die Anmeldung der Eheschließung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Hochzeit. Wer frühzeitig alle Unterlagen zusammenstellt, spart sich unnötigen Stress und sorgt dafür, dass der gewünschte Termin ohne Komplikationen vergeben werden kann. Die Bandbreite der benötigten Dokumente reicht von einfachen Ausweisen bis zu internationalen Nachweisen – je nach persönlicher Lebenslage. Mit einem klaren Überblick und sorgfältiger Organisation wird die Vorbereitung jedoch zu einem gut planbaren Prozess.

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