Ablauf der standesamtlichen Trauung
Einzelheiten zur standesamtlichen Trauung
Egal wo man heiraten möchte, als erstes muss die Trauung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden.
Diese Anmeldung wurde früher Aufgebot genannt und darf höchstens sechs Monate vor der Trauung erfolgen. Wenn Sie in einem anderen Standesamt Heiraten wollen, werden die Unterlagen in der Regel entsprechend weitergeleitet. Sie sollten sich aber in jedem Fall erkundigen, denn es können Kosten entstehen.
Mit dem Standesbeamten, der Sie trauen wird, können Sie dann die Einzelheiten besprechen:
Trauzeugen sind seit 1998 nicht mehr notwendig
Treueschwur auf Wunsch des Paares
Musik vielleicht besteht die Möglichkeit einen Sänger/eine Sängerin zu engagieren
Ringtausch soll es einen Ringtausch geben
Sekt nach der Trauung beim gratulieren
Grundlegender Ablauf
Vor der Trauung werden, meist in einem Vorraum, die Personalien des Paares und der Trauzeugen (Personalausweis mitnehmen) noch einmal überprüft bevor dann das Trauzimmer betreten wird.
Hier werden das Paar und alle Gäste mit einer kleinen Ansprache vom Standesbeamten begrüßt.
Nun werden beide Partner nacheinander gefragt, ob sie die Ehe schließen wollen.
Antworten beide mit „Ja“ erklärt die/der Standesbeamte Sie zu rechtmäßig verbundenen Eheleuten. Danach werden die Ringe getauscht und die Braut darf geküsst werden.
Im Anschluss wird der Ehebucheintrag von der Standesbeamtin/dem Standesbeamten vorgelesen und vom Brautpaar, den Trauzeugen und der/dem Standesbeamten unterschrieben.
Zum Schluss darf gratuliert werden.
In diesen Ablauf können Sie Ihre eigenen Ideen einbauen, nach der kleinen Rede des Standesbeamten/der Standesbeamtin könnte beispielsweise eine Gesangseinlage folgen.
Planen Sie Ihren eigenen Ablauf und besprechen sie alles mit der Standesbeamtin/dem Standesbeamten.