Unterlagen für die standesamtliche Trauung

Grundsätzlich benötigte Unterlagen und zusätzliche Papiere

Unterlagen für die HochzeitWelche Unterlagen für die standesamtliche Trauung benötigt werden richtet sich nach der Situation des Paares.

Kommt einer der Partner aus dem Ausland oder war bereits Verheiratet, sind natürlich zusätzliche Papiere nötig.

Unterlagen, die grundsätzlich benötigt werden:

•Personalausweis/Reisepass
•Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
•Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (nicht älter als 6 Monate)

Weitere Unterlagen:

Abstammungsurkunde
Diese Urkunde brauchen Sie, wenn Ihre Eltern vor dem 01.01.1958 (Westdeutschland) und vor dem 03.10.1990 (Ostdeutschland) geheiratet haben. Weiter benötigt man die Abstammungsurkunde, wenn die Eltern nicht verheiratet wurden oder man Adoptiert ist. Die Urkunde bekommt man im Standesamt seines Geburtsorts.

Scheidungsurkunde / Sterbeurkunde
War einer der Partner bereits verheiratet, benötigt man die Scheidungsurkunde oder die Sterbeurkunde des vorherigen Partners.

Abstammungsurkunde und Vaterschaftsanerkennung
Dies ist nur für Paare, die bereits gemeinsame Kinder haben.

Abstammungsurkunde und Sorgerechtsbescheid
Diese Unterlagen werden nur benötigt, wenn einer der Partner ein Kind mit in die Ehe bringt.

Diplom- bzw. Promotionsurkunde
Auch der akademische Grad kann auf der Heiratsurkunde eingetragen werden, wenn die nötigen Unterlagen vorliegen.

Für ausländische Partner:

Ehefähigkeitszeugnis
Das Ehefähigkeitszeugnis erhält man beim letzten Wohnsitz im Ausland. Informationen hierzu bekommt man auch bei dem zuständigen Konsulat hier in Deutschland. Kann dieses Zeugnis aus irgendwelchen Gründen nicht ausgestellt werden, muss ein so genannter „Antrag auf Befreiung von der Beibringung des ausländischen Ehefähigkeitszeugnisses“ gestellt werden. Der Antrag wird vom Standesamt an das jeweilige Oberlandesgericht weitergeleitet und bearbeitet.
Hat man kein Ehefähigkeitszeugnis und auch keine Befreiungsurkunde des Oberlandesgerichts, kann die Ehe nicht geschlossen werden.

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